Steueranreize für Filmproduktionen im Baskenland
Sie vergleichen Filmförderung und Tax Rebates in Spanien? Das Baskenland im Norden bietet einen der höchsten Anreize Europas: bis zu 60 % Ihrer Ausgaben vor Ort, zu gleichen Bedingungen für ausländische und spanische Produktionen. Hier erfahren Sie, wie das in San Sebastián, Bilbao und Vitoria-Gasteiz funktioniert, was es tatsächlich bringt und wie Sie es nutzen.
Anreiz berechnenSteuerabzug auf förderfähige Ausgaben, wenn mehr als die Hälfte davon im Baskenland anfällt.
Auf einen Blick
So funktioniert der baskische Steueranreiz
Das Baskenland (Euskadi) hat ein eigenes Körperschaftsteuerrecht. Jede seiner drei Provinzen – Gipuzkoa (San Sebastián), Bizkaia (Bilbao) und Álava (Vitoria-Gasteiz) – hat eine eigene Filmförderung, großzügiger als die nationale spanische.
Der Anreiz ist ein Abzug von der Körperschaftsteuer auf die Ausgaben einer Produktion. Er entsteht mit jeder Zahlung, baut sich also während Vorbereitung und Dreh auf. Das Geld kommt allerdings später: nach dem Geschäftsjahr, in dem die Produktion abgeschlossen wurde, sobald die Kosten geprüft und die Steuererklärung eingereicht ist (siehe Abschnitt 04).
Welche Provinzregeln gelten, hängt davon ab, wo der beantragende Produzent steuerlich ansässig ist – nicht davon, wo Sie drehen. Eine Produktion mit einem Dienstleister aus Gipuzkoa kann überall im Baskenland drehen und trotzdem den Höchstsatz erreichen, weil Gipuzkoa und Álava Ausgaben im gesamten Baskenland anrechnen.
Außer einem Kulturtest gibt es keine Vorgaben zu Stoff oder Nationalität der Crew, und seit den Reformen 2019–2024 werden spanische und ausländische Produktionen gleich behandelt.
Fördersätze: Gipuzkoa, Bizkaia, Álava
| Gipuzkoa | Álava / Araba | Bizkaia | |
|---|---|---|---|
| Höchstsatz | 60 % | 60 % | 60 % |
| Wie der Satz entsteht | Anteil der förderfähigen Ausgaben im Baskenland: über 50 % → 60 %; 35–50 % → 50 % | Wie Gipuzkoa | Anteil der Ausgaben in Bizkaia: über 50 % → 60 %; 35–50 % → 50 %; 20–35 % → 40 %; unter 20 % → 35 % |
| Obergrenze | 10 Mio. € pro Produktion · 3 Mio. € pro Folge | 10 Mio. € pro Produktion · 3 Mio. € pro Folge | Keine Obergrenze pro Produktion |
| Förderhöchstgrenze | Steuerabzug plus andere öffentliche Förderung ≤ 50 % der Produktionskosten (60 % für bestimmte europäische Koproduktionen; keine Grenze für „schwierige Werke“ wie Erst- und Zweitfilme) | ||
| Bemessungsgrundlage | Produktionskosten + Kopien + Werbung und Promotion des Produzenten, abzüglich erhaltener Zuschüsse. Bei ausländischen Produktionen: die Produktionskosten, die der spanische Executive Producer trägt. | ||
| Anrechnung | Bis zu 50 % der Steuerschuld des Antragstellers pro Jahr; nicht genutzte Beträge sind vortragbar (Bizkaia: bis zu 30 Jahre) | ||
| Rechtsgrundlage | NF 2/2014 Körperschaftsteuer, geändert durch NF 2/2024 (ab 1.1.2024) und NF 2/2025 | NF 37/2013 Körperschaftsteuer | NF 11/2013 Körperschaftsteuer, Art. 66 quater, geändert durch NF 9/2022 |
Zum Vergleich: Die nationale spanische Förderung für ausländische Produktionen (Art. 36.2 Körperschaftsteuergesetz) beträgt 30 % auf die erste Million und 25 % darüber, mit 1 Mio. € Mindestausgaben in Spanien und 20 Mio. € Obergrenze. Die baskische Regelung gilt anstelle der nationalen, wenn der beantragende Produzent im Baskenland steuerlich ansässig ist; beide werden nicht kumuliert.
Ausländische Produktionen: der Weg über den Executive Producer
Eine ausländische Produktionsfirma beantragt den baskischen Anreiz nicht selbst und braucht keinen spanischen Koproduzenten. Der Anreiz läuft über ihren lokalen Executive Producer: das baskische Produktionsservice-Unternehmen, das sie mit der Durchführung des Drehs beauftragt.
Vom Steuerabzug zum Geld
Ein Produktionsdienstleister hat selten genug Steuerlast, um einen großen Abzug selbst zu nutzen. Deshalb wird der Abzug meist an baskische Steuerzahler übertragen, die die Produktion mitfinanzieren und ihn mit ihrer eigenen Steuer verrechnen.
- Finanzierungsvertrag. Baskische Investoren schließen mit dem Produzenten ab und finanzieren das Werk im Gegenzug für das Recht, den Abzug zu nutzen. Sie erhalten keine Rechte oder Anteile.
- Gesetzliche Untergrenzen. Der Abzug eines Investors darf 120 % seines eingezahlten Betrags nicht übersteigen. In Gipuzkoa muss der Produzent bei ab 1. Januar 2026 geschlossenen Verträgen nach Vermittlergebühren mindestens 78 % des Abzugswerts erhalten.
- Was netto bleibt. Nach Vermittlergebühren, nicht förderfähigen Kosten und der Marge des Investors bleiben typischerweise rund 40–45 % der gesamten Ausgaben im Baskenland als Nettoerlös beim Höchstsatz.
- Wann ausgezahlt wird. Nach dem Geschäftsjahr, in dem die Produktion abgeschlossen wurde: Kosten geprüft, Zertifikate erteilt, Steuererklärung eingereicht. Planen Sie das Geld als Einnahme nach der Ablieferung ein, nicht während des Drehs, und klären Sie eine Zwischenfinanzierung frühzeitig.
Beispiel: 1 Mio. € Ausgaben über Ihren baskischen Executive Producer, davon typischerweise rund 90 % förderfähig, ergeben bei 60 % einen Abzug von etwa 540.000 €. Daraus werden nach Produktionsabschluss rund 400.000–450.000 € Nettoerlös. Bitte mit Ihrem Steuerberater und den Investorkonditionen abstimmen.
Rechner: Steueranreiz Baskenland
Voraussetzungen
FAQ: Filmförderung im Baskenland
Wie hoch ist der Steueranreiz für Filmproduktionen im Baskenland?
In Gipuzkoa und Álava beträgt der Steuerabzug 60 %, wenn mehr als die Hälfte der förderfähigen Ausgaben im Baskenland anfällt, und 50 % bei einem Anteil von 35 bis 50 %. In Bizkaia liegt er je nach Ausgabenanteil in Bizkaia zwischen 35 % und 60 %.
Können ausländische Produktionen den baskischen Steueranreiz nutzen?
Ja. Spanische und ausländische Produktionen werden gleich behandelt. Eine ausländische Produktionsfirma nutzt ihn über ihren lokalen Executive Producer: ein im Baskenland ansässiges Produktionsservice-Unternehmen, das den Dreh durchführt, nie die Rechte hält und beim ICAA registriert ist.
Brauche ich einen spanischen Koproduzenten?
Nein. Ein Produktionsservice-Vertrag mit einem baskischen Executive Producer genügt. Sie behalten 100 % der Rechte. Eine Koproduktion ist eine andere Struktur mit geteilten Rechten.
Ist das ein Tax Rebate wie in Großbritannien oder Irland?
Nein. Es ist ein Abzug von der Körperschaftsteuer. Produktionen machen ihn zu Geld, indem sie ihn über einen Finanzierungsvertrag an baskische Steuerinvestoren übertragen. In der Praxis bleiben nach Vermittlergebühren, nicht förderfähigen Kosten und der Marge des Investors typischerweise rund 40 bis 45 % der gesamten Ausgaben im Baskenland als Nettoerlös.
Wann fließt das Geld?
Später, als die meisten Produzenten erwarten. Der Abzug entsteht mit jeder Zahlung, ausgezahlt wird aber erst nach dem Geschäftsjahr, in dem die Produktion abgeschlossen wurde – wenn die Kosten geprüft, die Zertifikate erteilt und die Steuererklärung eingereicht ist. Planen Sie das Geld als Einnahme nach der Ablieferung ein, nicht während des Drehs, und klären Sie eine Zwischenfinanzierung frühzeitig.
Wie schneidet das Baskenland im Vergleich zur nationalen spanischen Förderung ab?
Die nationale spanische Förderung für ausländische Produktionen beträgt 30 % auf die ersten 1 Mio. € und 25 % darüber, mit 1 Mio. € Mindestausgaben und einer Obergrenze von 20 Mio. €. Das Baskenland bietet bis zu 60 %, ausgezahlt über Steuerinvestoren. Was am besten passt, hängt von Budget, Motiven und Liquiditätsplanung ab.
Gibt es Mindestausgaben?
Die baskischen Regeln kennen keinen festen Mindestbetrag wie die 1 Mio. € auf nationaler Ebene. Der Satz hängt vom lokalen Anteil der förderfähigen Ausgaben ab: In Gipuzkoa und Álava braucht es mindestens 35 % im Baskenland, Bizkaia gewährt 35 % auch bei geringem lokalem Anteil.
Gibt es eine Obergrenze?
In Gipuzkoa und Álava ist der Abzug auf 10 Mio. € pro Produktion und 3 Mio. € pro Serienfolge begrenzt. Bizkaia hat keine Obergrenze pro Produktion. In allen drei Provinzen dürfen Steueranreiz und andere öffentliche Förderungen zusammen in der Regel 50 % der Produktionskosten nicht übersteigen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Produktionskosten sowie Kopien, Werbung und Promotion, die der Produzent trägt, abzüglich erhaltener Zuschüsse. Bei ausländischen Produktionen sind es die Produktionskosten, die der baskische Executive Producer trägt: lokale Crew und Besetzung, Motive, Equipment, Unterkunft, Transport und Dienstleistungen.
Sind Serien, Dokumentarfilme und Animation förderfähig?
Ja. Spielfilme, TV- und Streaming-Serien, Dokumentarfilme, Animation und Kurzfilme können gefördert werden, wenn sie das Kulturzertifikat erhalten. Serien sind in Gipuzkoa und Álava auf 3 Mio. € pro Folge begrenzt.
Gilt der Steueranreiz auch für Werbefilme?
Der Anreiz ist für audiovisuelle Werke wie Filme, Serien, Dokumentationen, Animation und Kurzfilme mit Kulturzertifikat gedacht. Werbung erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Werbedrehs profitieren trotzdem von baskischen Motiven, Crews und Kosten – wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.
Kann ich mit einem Produktionsservice aus San Sebastián in Bilbao drehen?
Ja. Nach den Regeln von Gipuzkoa zählen Ausgaben im gesamten Baskenland für den Satz, sodass ein Dreh zwischen San Sebastián, Bilbao und der Küste trotzdem 60 % erreichen kann.
Was ist mit Drehtagen jenseits der Grenze in Frankreich?
Ausgaben in Frankreich zählen nicht zum baskischen Anteil. Viele Produktionen kombinieren eine Basis im Baskenland mit einigen Motiven im französischen Baskenland wie Biarritz, Saint-Jean-de-Luz oder Guéthary. Wir planen die Aufteilung so, dass der baskische Anteil über der 50-%-Schwelle bleibt.
Lässt sich der Anreiz mit anderen Förderungen kombinieren?
Die baskische Regelung ersetzt die nationale spanische Förderung für den beantragenden Produzenten; beide werden nicht kumuliert. Andere öffentliche Förderungen sind möglich, aber die Summe inklusive Steuerabzug darf in der Regel 50 % der Produktionskosten nicht übersteigen.
Sie planen einen Dreh im Baskenland?
Txapela Films ist ein Produktionsservice-Unternehmen in San Sebastián für das Baskenland, Nordspanien und die französische Baskenküste. Wir sind Ihr lokaler Executive Producer und kümmern uns um Motive, Drehgenehmigungen, Crew, Equipment, Budgets und die Unterlagen für den Steueranreiz – auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch.
- Diputación Foral de Gipuzkoa, Norma Foral 2/2024 vom 10. Mai über steuerliche Kulturanreize (BOG 17.5.2024), in Kraft seit 1.1.2024; Zusammenfassung von Garrigues.
- Diputación Foral de Gipuzkoa, Norma Foral 2/2025 vom 24. November (Finanzierungsverträge ab 1.1.2026).
- Diputación Foral de Bizkaia, Kulturanreize (NF 9/2022); Zusammenfassung von PwC und Präsentation von Invest in Biscay.
- Spain Film Commission, Manual on tax incentives for audiovisual productions in Spain (Stand Juni 2025).
- Film Basque Country / Basque Audiovisual, Vergleich der Steueranreize nach Provinzen (Oktober 2024).
Diese Seite ist ein allgemeiner Leitfaden, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und die Förderfähigkeit hängt von der Struktur jeder Produktion ab – bitte vor jeder Entscheidung mit einem qualifizierten Berater abstimmen.
